Vor-Ort Hosting-Vereinbarung

ASI DATAMYTE INC.
ON-PREMISE-HOSTING-VEREINBARUNG

DIESE HOSTINGVEREINBARUNG ("Vereinbarung") wird zwischen ASI Datamyte Inc., einem Unternehmen aus Minnesota, 2800 Campus Drive, Suite 60, Plymouth, Minnesota, USA 55441 ("ASI"), und dem Kunden oder Auftraggeber, der ASI's Bestätigung der spezifischen Bestellung erhält ("Kunde"), geschlossen. Diese Vereinbarung tritt mit dem Datum der entsprechenden Bestätigung in Kraft (das "Datum des Inkrafttretens"). ASI und der Kunde werden einzeln als eine "Partei" und gemeinsam als die "Parteien" bezeichnet.

ERWÄGUNGEN

  1. ASI bietet Zugang zu bestimmter Software, die in der Cloud bereitgestellt wird.
  2. Der Kunde möchte die Dienstleistungen von ASI gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags abonnieren; er möchte jedoch die lizenzierte Software in seinen eigenen Räumlichkeiten und in seiner Hosting-Umgebung installieren und hosten.

JETZT, DAMIT, in Anbetracht der oben genannten Räumlichkeiten, der hierin enthaltenen gegenseitigen Verpflichtungen und anderer guter und wertvoller Gegenleistungen, deren Erhalt und Hinlänglichkeit hiermit anerkannt wird, vereinbaren die Parteien hiermit Folgendes:

VEREINBARUNG

1. Begriffsbestimmungen.

"Zugriff" bezeichnet ein Ereignis, bei dem sich ein autorisierter Benutzer mit einem autorisierten Login bei einer lizenzierten Softwareanwendung anmeldet.

"Aktion" bezeichnet alle Ansprüche, Aktionen, Klagegründe, Forderungen, Prozesse, Schiedsverfahren, Untersuchungen, Audits, Mitteilungen über Verstöße, Verfahren, Rechtsstreitigkeiten, Vorladungen, Vorladungen oder Untersuchungen jeglicher Art, ob zivil-, straf-, verwaltungs-, aufsichtsrechtlicher oder sonstiger Art, ob nach dem Gesetz, nach Billigkeitsrecht oder anderweitig.

"Aggregierte Daten" hat die in Abschnitt 10.5 festgelegte Bedeutung.

"ASI IP" hat die in Abschnitt 2.4 festgelegte Bedeutung.

"Autorisierter Benutzer" bezeichnet eine Person, die beim Kunden angestellt ist oder von ihm beschäftigt wird und die ASI gegenüber identifiziert wurde und ein Passwort oder andere Berechtigungsnachweise oder die Erlaubnis zum Zugriff auf die lizenzierte Software gemäß diesem Vertrag erhalten hat.

"Berechtigungsnachweise" hat die in Abschnitt 3.2 festgelegte Bedeutung.

"Bestätigung" bedeutet die spezifische Bestätigung einer entsprechenden Bestellung eines Kunden durch ASI.

"Kundendaten" die Inhalte, Aufzeichnungen und Daten, die von autorisierten Benutzern über Schnittstellen zur lizenzierten Software eingegeben, hinzugefügt, geändert oder manipuliert und in eine Kundendatenbank hochgeladen und gespeichert werden.

"Dokumentation" bedeutet Benutzerhandbücher, Handbücher und andere Dokumente, die sich auf die lizenzierte Software beziehen und die ASI dem Kunden während der Laufzeit dieses Vertrages zur Verfügung stellen kann.

"Rückmeldung" hat die in Abschnitt 10.4 festgelegte Bedeutung.

"Ereignis höherer Gewalt" hat die in Abschnitt 13.12 festgelegte Bedeutung.

"Hosting-Umgebung" hat die in Abschnitt 5 festgelegte Bedeutung.

"Durchführungsgebühr" hat die in Abschnitt 7.1 festgelegte Bedeutung.

"Anfängliche Laufzeit" hat die in Abschnitt 8.1 festgelegte Bedeutung.

"Gesetz" bedeutet ein Gesetz, eine Verordnung, eine Vorschrift, eine Regel, ein Kodex, eine Anordnung, eine Verfassung, ein Vertrag, ein Gewohnheitsrecht, ein Urteil, ein Erlass oder eine andere Anforderung einer Bundes-, Landes-, Kommunal- oder ausländischen Regierung oder deren politischer Untergliederung oder eines Schiedsrichters, Gerichts oder Tribunals der zuständigen Gerichtsbarkeit.

"Lizenzierte Software" bezeichnet die Softwaremodule der digitalen Zwischenablage.

"Verluste" bedeutet alle Verluste, Schäden, Mängel, Ansprüche, Klagen, Urteile, Vergleiche, Zinsen, Auszeichnungen, Strafen, Bußgelder, Kosten oder Ausgaben jeglicher Art, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und der Kosten für die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen sowie der Kosten für die Inanspruchnahme von Versicherungsgebern.

"Maintenance Release" bezeichnet alle Updates, Upgrades, Releases oder andere Anpassungen oder Modifikationen der Lizenzierten Software, einschließlich aktualisierter Dokumentation, die ASI dem Kunden von Zeit zu Zeit während der Laufzeit zur Verfügung stellt und die unter anderem Fehlerkorrekturen, Erweiterungen, Verbesserungen, Fehlerbehebungen, Patches oder andere Änderungen an der Benutzeroberfläche, Funktionalität, Kompatibilität, Fähigkeiten, Leistung, Effizienz oder Qualität der Lizenzierten Software enthalten können, jedoch keine Neue Version.

"Neue Version" bezeichnet jede neue Version der lizenzierten Software, die ASI von Zeit zu Zeit einführt und allgemein als eigenständiges lizenziertes Produkt vermarktet (was durch die Bezeichnung von ASI kenntlich gemacht werden kann) und die ASI dem Kunden im Rahmen einer separaten schriftlichen Vereinbarung zu einem zusätzlichen Preis zur Verfügung stellen kann.

"Verlängerungsfrist" hat die in Abschnitt 8.1 festgelegte Bedeutung.

"Abonnementgebühren" hat die in Abschnitt 7.1 festgelegte Bedeutung.

"Aussetzung" hat die in Abschnitt 2.5 festgelegte Bedeutung.

"Aussetzungsdatum" hat die in Abschnitt 8.4 festgelegte Bedeutung.

"Steuern" hat die in Abschnitt 7.3 festgelegte Bedeutung.

2. Zugang und Nutzung.

2.1. Autorisierung. Als Gegenleistung für und unter der Bedingung der rechtzeitigen Zahlung aller Gebühren und der Einhaltung aller anderen in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen autorisiert ASI den Kunden und seine autorisierten Benutzer, während der Laufzeit dieses Vertrages auf die lizenzierte Software und die Dokumentation zuzugreifen und sie für seine eigenen internen Geschäftszwecke zu nutzen.

2.2. Autorisierte Benutzer. Die im Rahmen dieses Vertrages erteilte Genehmigung gestattet dem Kunden, seinen Mitarbeitern den Zugriff auf die lizenzierte Software ausschließlich für die in der jeweiligen Bestätigung aufgeführte Anzahl von Benutzern ("autorisierte Benutzer") zu gewähren. Die Gesamtzahl der autorisierten Benutzer darf die in der Bestätigung angegebene Anzahl nicht überschreiten, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich schriftlich vereinbart, und vorbehaltlich einer angemessenen Anpassung der gemäß diesem Vertrag zu zahlenden Gebühren. ASI wird dem Kunden die erforderliche Anzahl von Benutzernamen und Passwörtern zur Verfügung stellen (oder die Möglichkeit bieten, Benutzernamen und Passwörter zu erstellen), um dem Kunden durch seine autorisierten Benutzer den Zugriff auf die lizenzierte Software zu ermöglichen.

2.3. Nutzungsbeschränkungen. Der Kunde und seine autorisierten Benutzer dürfen die lizenzierte Software nicht für Zwecke verwenden, die über den in diesem Vertrag gewährten Zugriff hinausgehen. Der Kunde darf zu keiner Zeit, weder direkt noch indirekt, und auch nicht durch seine autorisierten Benutzer, Folgendes zulassen (i) die Lizenzierte Software oder die Dokumentation ganz oder teilweise zu kopieren, zu modifizieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen; (ii) die Lizenzierte Software oder die Dokumentation zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, zu unterlizenzieren, abzutreten, zu vertreiben, zu veröffentlichen, zu übertragen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen; (iii) die Lizenzierte Software oder die Dokumentation zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu disassemblieren, zu dekompilieren, zu dekodieren, anzupassen oder anderweitig zu versuchen, eine Komponente der Lizenzierten Software ganz oder teilweise abzuleiten oder sich Zugang dazu zu verschaffen; (iv) Eigentumshinweise von der Lizenzierten Software oder der Dokumentation zu entfernen; (v) den Betrieb der lizenzierten Software oder anderer Computer oder Netzwerkverbindungen wissentlich zu stören; (vi) die lizenzierte Software oder die Dokumentation in einer Weise oder zu einem Zweck zu verwenden, die/der gegen geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte einer Person verstößt, diese unterschlägt oder anderweitig verletzt, oder die/der gegen geltendes Recht verstößt; (vii) Sicherheitsvorrichtungen oder Schutzmechanismen, die für die lizenzierte Software verwendet werden oder in ihr enthalten sind, zu umgehen oder zu verletzen; (viii) die lizenzierte Software für folgende Zwecke zu verwenden: (A) Benchmarking oder Wettbewerbsanalyse der lizenzierten Software; (B) Entwicklung, Verwendung oder Bereitstellung eines konkurrierenden Softwareprodukts oder einer konkurrierenden Dienstleistung; oder (C) jeden anderen Zweck, der zum Nachteil oder kommerziellen Nachteil von ASI ist; (ix) die lizenzierte Software in oder in Verbindung mit dem Entwurf, der Konstruktion, der Wartung, dem Betrieb oder der Verwendung von gefährlichen Umgebungen, Systemen oder Anwendungen, Sicherheitsreaktionssystemen oder anderen sicherheitskritischen Anwendungen oder einer anderen Verwendung oder Anwendung zu verwenden, bei der die Verwendung oder das Versagen der Software zu Personen- oder schweren Sachschäden führen könnte; oder (x) die lizenzierte Software oder die Dokumentation in einer Weise oder für einen Zweck oder eine Anwendung zu verwenden, die nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag oder die Dokumentation gestattet ist.

2.4. Vorbehalt von Rechten .. ASI behält sich alle Rechte vor, die dem Kunden in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden. Mit Ausnahme der in diesem Vertrag ausdrücklich gewährten eingeschränkten Rechte gewährt oder überträgt dieser Vertrag weder stillschweigend noch durch Verzicht, Rechtsverwirkung oder auf andere Weise dem Kunden oder einem Dritten geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte, Titel oder Anteile an der lizenzierten Software, der Dokumentation oder damit zusammenhängenden Marken, Urheberrechten, Patenten, Geschäftsgeheimnissen, vertraulichen Informationen oder anderem geistigen Eigentum von ASI (zusammenfassend "ASI IP").

2.5. Aufhängung. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesem Vertrag kann ASI den Zugriff des Kunden und der autorisierten Benutzer auf Teile oder die Gesamtheit der lizenzierten Software vorübergehend aussetzen, wenn: (i) ASI nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass (A) eine Bedrohung oder ein Angriff auf die Lizenzierte Software oder sonstiges ASI-IP vorliegt; (B) die Handlungen des Kunden oder eines autorisierten Benutzers oder die Nutzung der Lizenzierten Software das ASI-IP oder einen anderen Kunden oder Anbieter von ASI stört oder ein Sicherheitsrisiko darstellt; (C) der Kunde oder ein autorisierter Benutzer das ASI-IP für betrügerische oder illegale Aktivitäten nutzt; (D) vorbehaltlich des anwendbaren Rechts hat der Kunde aufgehört, sein Geschäft im gewöhnlichen Verlauf fortzuführen, eine Abtretung zugunsten von Gläubigern oder eine ähnliche Verfügung über sein Vermögen vorgenommen oder ist Gegenstand eines Konkurs-, Reorganisations-, Liquidations-, Auflösungs- oder ähnlichen Verfahrens geworden; oder (E) die Bereitstellung der lizenzierten Software oder anderer Dienstleistungen durch ASI an den Kunden oder einen autorisierten Benutzer durch geltendes Recht verboten ist; (ii) ein Anbieter von ASI den Zugang von ASI zu oder die Nutzung von Dienstleistungen oder Produkten Dritter, die erforderlich sind, um dem Kunden den Zugriff auf die lizenzierte Software zu ermöglichen, ausgesetzt oder beendet hat; oder (iii) in Übereinstimmung mit Abschnitt 8.4 (jede der in Unterklausel (i), (ii) oder (iii) beschriebenen Aussetzungen ist eine "Aussetzung"). ASI wird sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang bemühen, dem Kunden eine schriftliche Mitteilung über eine Aussetzung zukommen zu lassen und ihn über die Wiederaufnahme des Zugriffs auf die lizenzierte Software nach einer Aussetzung zu informieren. ASI wird alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um den Zugriff auf die lizenzierte Software so schnell wie möglich wieder zu ermöglichen, nachdem das Ereignis, das zu der Aussetzung geführt hat, behoben wurde. ASI haftet nicht für Schäden, Verbindlichkeiten, Verluste (einschließlich Daten- oder Gewinnverluste) oder sonstige Folgen, die dem Kunden oder einem autorisierten Benutzer infolge einer Sperrung entstehen.

2.6. Sicherheitsmaßnahmen. Die lizenzierte Software kann technische Maßnahmen enthalten, die eine unbefugte oder illegale Nutzung der lizenzierten Software verhindern sollen. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass: (i) ASI ist berechtigt, diese und andere rechtmäßige Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Bedingungen dieses Vertrages durch den Kunden zu überprüfen und die Rechte von ASI, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte an der Lizenzierten Software, durchzusetzen; (ii) ASI ist berechtigt, jeder Person den Zugang zur Lizenzierten Software oder deren Nutzung zu verweigern, wenn ASI nach eigenem Ermessen der Ansicht ist, dass die Nutzung der Lizenzierten Software durch diese Person gegen eine Bestimmung dieses Vertrages verstößt, unabhängig davon, ob der Kunde diese Person als autorisierten Nutzer bezeichnet hat; und (iii) ASI und seine Vertreter dürfen diagnostische, technische, Nutzungs- und damit zusammenhängende Informationen, einschließlich Informationen über die Computer, Systeme und Software des Kunden, die ASI in regelmäßigen Abständen sammelt, pflegen, verarbeiten und nutzen, um die Leistung der Lizenzierten Software zu verbessern oder Wartungsversionen zu entwickeln.

3. Verantwortlichkeiten der Kunden.

3.1. Allgemeines. Der Kunde ist verantwortlich und haftbar für alle Nutzungen der lizenzierten Software, der Dokumentation oder anderer von ASI bereitgestellter Dienste, die sich aus dem vom Kunden direkt oder indirekt gewährten Zugang ergeben, unabhängig davon, ob ein solcher Zugang oder eine solche Nutzung durch diesen Vertrag gestattet ist oder gegen ihn verstößt. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, (i) ist der Kunde für alle Handlungen und Unterlassungen der autorisierten Benutzer verantwortlich, und jede Handlung oder Unterlassung eines autorisierten Benutzers, die eine Verletzung dieses Vertrages darstellen würde, wenn sie vom Kunden vorgenommen würde, wird als Verletzung dieses Vertrages durch den Kunden angesehen; und (ii) ist der Kunde allein verantwortlich für alle Aktivitäten, die unter dem Konto des Kunden vorgenommen werden, die eine Folge der Fahrlässigkeit des Kunden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Überschreitung der vereinbarten Anzahl von autorisierten Benutzern. Der Kunde unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um alle autorisierten Benutzer auf die Bestimmungen dieser Vereinbarung aufmerksam zu machen, die für die Nutzung der lizenzierten Software durch diese autorisierten Benutzer gelten, und sorgt dafür, dass die autorisierten Benutzer diese Bestimmungen einhalten.

3.2. Verantwortung für die Sicherheit. Der Kunde ist für die Aufrechterhaltung der Sicherheit seiner eigenen Computersysteme und der Hosting-Umgebung sowie für die Vertraulichkeit der Benutzernamen, Passwörter oder anderer Zugangsdaten verantwortlich, die dem Kunden und seinen autorisierten Benutzern zugewiesen oder von ihnen ausgewählt wurden (die "Zugangsdaten"). Der Kunde erklärt sich im eigenen Namen und im Namen seiner autorisierten Benutzer damit einverstanden, dass die Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde verpflichtet sich, ASI unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein Passwort verloren geht, gestohlen wird, einem unbefugten Dritten offengelegt wird oder anderweitig kompromittiert wurde.

3.3. Produkte von Drittanbietern. ASI kann dem Kunden von Zeit zu Zeit Produkte von Drittanbietern zur Verfügung stellen. Für die Zwecke dieser Vereinbarung unterliegen diese Produkte Dritter ihren eigenen Bedingungen und können anwendbare Flow-Through-Bestimmungen enthalten. Wenn der Kunde nicht damit einverstanden ist, sich an die geltenden Bedingungen für solche Drittprodukte zu halten, muss er ASI von dieser Weigerung in Kenntnis setzen und sollte solche Drittprodukte nicht installieren oder verwenden.

3.4. Ausrüstung. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Bereitstellung, Wartung, Sicherung und Gewährleistung aller Hardware-, Software-, elektrischen und sonstigen physischen Voraussetzungen für die Nutzung der lizenzierten Software durch den Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Telekommunikation, Internetzugangsverbindungen, Webbrowser oder andere Geräte, Programme und Dienste, die für den Zugriff auf die lizenzierte Software und deren Nutzung erforderlich sind. Der Kunde ist dafür verantwortlich, regelmäßige Datensicherungen oder redundante Datenarchive und angemessene Sicherheitsrichtlinien und -protokolle für seine Computersysteme und die Hosting-Umgebung zu unterhalten.

  • Freigaben für Wartungsarbeiten. Während der Laufzeit kann ASI dem Kunden Wartungsversionen (einschließlich aktualisierter Dokumentation) zur Verfügung stellen, die ASI nach eigenem Ermessen seinen Lizenznehmern ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung stellen kann. Alle von ASI dem Kunden zur Verfügung gestellten Maintenance Releases gelten als lizenziert. Der Kunde wird alle Maintenance Releases so schnell wie möglich nach Erhalt installieren. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Erhalt neuer Versionen der lizenzierten Software, die ASI nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit herausgibt.

4. Dienstleistungen.

4.1. Kundenbetreuung. Ungeachtet der Bestimmungen des Service-Abonnementvertrags wird der Kunde die lizenzierte Software installieren, die lizenzierte Software hosten, die Kundendaten auf den Servern des Kunden speichern und dem Kunden den Zugriff auf die lizenzierte Software und die Kundendaten in seinen eigenen Räumlichkeiten und unter Verwendung (i) von Servern und Geräten, die ausschließlich dem Kunden gehören oder anderweitig von ihm kontrolliert und gewartet werden, und (ii) der Dienste seiner eigenen Mitarbeiter ermöglichen.

4.2. Instandhaltung. Der Kunde ist für die Wartung und Sicherung der Hosting-Umgebung verantwortlich, damit die Dienste ordnungsgemäß funktionieren. Solche Wartungsleistungen können unter anderem Folgendes umfassen: Aktualisierungen, Fehlerbehebungen, Verbesserungen, neue Releases, neue Versionen, Reparaturen an der Hosting-Umgebung, Wartung der Hosting-Umgebung, Sicherheit und Integrität, Vertraulichkeit und Datenschutz.

4.3. ASI-Service-Unterstützung. Für den Fall, dass der Kunde Supportleistungen von ASI benötigt, einschließlich Leistungen, die aufgrund von Fehlern oder Ausfällen der lizenzierten Software erforderlich sind, wird der Kunde ASI für solche Supportleistungen entschädigen. Die Zahlung ist dreißig (30) Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder Verrechnung jeglicher Art fällig. Auf überfällige Zahlungen werden Zinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat fällig, bis sie beglichen sind. Wenn der Kunde die Zahlung nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Rechnungsdatum leistet, wird die Nutzung der lizenzierten Software durch den Kunden bis zum Zahlungseingang ausgesetzt. Alle Umsatz-, Gebrauchs-, Verbrauchs- oder sonstigen Steuern, die im Zusammenhang mit den Nutzungsgebühren anfallen, sind vom Kunden zu zahlen.

5. Hosting-Umgebung. Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung, Wartung und Unterstützung aller Server, Serversoftware, Hosting-Plattformen, Speicherplatz, Telekommunikationsverbindungen und -geräte sowie sonstiger Hardware, Software, Technologie und anderer Materialien, die der Kunde verwendet oder anderweitig verwenden sollte, um im Rahmen der Nutzung der lizenzierten Software durch den Kunden Zugang zu gewähren (zusammenfassend als "Hosting-Umgebung" bezeichnet).

6. Lizenzen. ASI gewährt dem Kunden hiermit die folgende Lizenz, die den folgenden Einschränkungen unterliegt und ansonsten den Bedingungen dieser Vereinbarung:

6.1. Lizensierte Software. ASI gewährt dem Kunden hiermit eine nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, eingeschränkte, persönliche Lizenz zur Nutzung der lizenzierten Software durch autorisierte Benutzer. Die Rechte des Kunden an der Lizenzierten Software sind auf die in diesem Abschnitt 6.1 ausdrücklich gewährte beschränkte Lizenz beschränkt. ASI behält sich alle Rechte und Lizenzen an der Lizenzierten Software vor, die dem Kunden nicht ausdrücklich im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt werden. ASI behält sich außerdem das Recht vor, jede Lizenz zu widerrufen, wenn der Kunde gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung verstößt.

6.2. Lizenzeinschränkungen. Sofern in diesem Vertrag nicht anders geregelt, darf der Kunde weder Dritte noch autorisierte Benutzer dazu berechtigen: (i) die lizenzierte Software zu kopieren, unterzulizenzieren oder zu vertreiben oder ihre Verwendung durch Dritte zu gestatten; (ii) die lizenzierte Software zu modifizieren, zu übersetzen oder anderweitig abgeleitete Werke davon zu erstellen; (iii) den Objektcode oder den Quellcode der lizenzierten Software zu stören, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln; (iv) Funktionen der Lizenzierten Software zu modifizieren, zu deaktivieren, zu umgehen, zu umgehen, zu entfernen, zu deaktivieren, zu beeinträchtigen oder anderweitig zu stören, die Lizenzbeschränkungen durchsetzen oder technische oder statistische Informationen bezüglich der Lizenzierten Software oder ihrer Nutzung an ASI zu melden; (v) Informationen oder Ergebnisse von Benchmark-Tests zu veröffentlichen oder anderweitig Dritten zur Verfügung zu stellen; (vi) die Lizenzierte Software außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika zu exportieren oder zu reexportieren (es sei denn, eine solche Aktivität ist schriftlich genehmigt und verstößt nicht gegen die Exportgesetze der Vereinigten Staaten von Amerika); oder (vii) die Lizenzierte Software an Dritte zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu verpfänden oder direkt oder indirekt zu übertragen oder zu vertreiben, und der Kunde darf Dritten nicht gestatten, auf die Funktionalität der Lizenzierten Software zuzugreifen oder diese zu nutzen.

7. Gebühren und Zahlung.

7.1. Gebühren. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, ASI für die lizenzierte Software und andere Dienstleistungen (die "Abonnementgebühren" oder "Service Support Compensation" beinhalten können) zu den derzeit gültigen und von ASI in Rechnung gestellten Sätzen zu bezahlen. ASI stellt eine erste Rechnung für die Implementierungsgebühr (die "Implementierungsgebühr") aus. DIE IMPLEMENTIERUNGSGEBÜHR IST NICHT ERSTATTUNGSFÄHIG. Der Begriff "Gebühren" bezieht sich insgesamt auf die Implementierungsgebühr, die Abonnementgebühren und die Service-Support-Vergütung. ASI stellt jährlich weitere Rechnungen für die Abonnementgebühren und die Service-Support-Vergütung aus.

7.2. Zahlung. ASI stellt jährlich Rechnungen für die erbrachten Dienstleistungen aus. Der Kunde wird alle in Rechnung gestellten Gebühren innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum bezahlen. Alle Beträge, die im Rahmen dieser Vereinbarung an ASI zu zahlen sind, sind vom Kunden in voller Höhe an ASI zu zahlen, ohne Aufrechnung, Rückforderung, Gegenforderung, Abzug, Belastung oder Einbehaltung aus irgendeinem Grund (mit Ausnahme von Abzügen oder Einbehaltung von Steuern, die nach geltendem Recht erforderlich sind).

7.3. Streitigkeiten und überfällige Rechnungen. Der Kunde muss ASI innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich über strittige Beträge informieren, andernfalls verzichtet er hiermit auf diese Streitigkeit. ASI kann für alle Beträge, die mindestens dreißig (30) Tage überfällig sind, eine Servicegebühr von eineinhalb Prozent (1,5%) mit monatlichem Zinseszins erheben. Darüber hinaus erstattet der Kunde ASI die Kosten oder Auslagen, die ASI bei der Eintreibung von verspäteten Zahlungen oder Zinsen entstehen, einschließlich und ohne Einschränkung Anwaltskosten, Inkassokosten und Gerichtskosten. DER KUNDE NIMMT HIERMIT ZUR KENNTNIS UND ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE ZAHLUNG DER GEBÜHREN FÜR DEN ZUGANG ZUR LIZENZIERTEN SOFTWARE NOTWENDIG IST, UND DASS DIE NICHTZAHLUNG DER GEBÜHREN, WIE IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGT, EINE WESENTLICHE VERLETZUNG DIESER VEREINBARUNG DARSTELLT.

7.4. Steuern. Die Gebühren von ASI enthalten keine Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche staatliche Veranlagungen jeglicher Art, einschließlich z.B. Mehrwert-, Umsatz-, Nutzungs- oder Quellensteuern, die von irgendeiner Gerichtsbarkeit erhoben werden (zusammenfassend "Steuern"). Der Kunde ist für die Zahlung aller mit seinen Käufen verbundenen Steuern verantwortlich. Wenn ASI rechtlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen oder einzuziehen, für die der Kunde gemäß diesem Abschnitt verantwortlich ist, stellt ASI dem Kunden eine Rechnung aus, und der Kunde muss diesen Betrag zahlen, es sei denn, der Kunde legt ASI eine gültige, von der zuständigen Steuerbehörde genehmigte Steuerbefreiungsbescheinigung vor.

7.5. Prüfungsrecht. Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit und für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung vollständige und genaue Aufzeichnungen in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen in Bezug auf Angelegenheiten zu führen, die für die genaue Bestimmung der nach dieser Vereinbarung fälligen Beträge erforderlich sind. ASI ist berechtigt, auf eigene Kosten und nach angemessener Vorankündigung die Aufzeichnungen des Kunden in Bezug auf die unter diesen Vertrag fallenden Angelegenheiten regelmäßig zu kontrollieren und zu prüfen, vorausgesetzt, dass der Kunde, falls sich bei einer solchen Kontrolle und Prüfung herausstellt, dass er ASI in Bezug auf fällige und zahlbare Beträge während der Laufzeit zu wenig gezahlt hat, unverzüglich die Beträge, die zur Behebung dieser Unterzahlung erforderlich sind, zusammen mit Zinsen zahlt. Der Kunde hat die Kosten der Prüfung zu tragen, wenn die Prüfung ergibt, dass die Unterzahlung des Kunden fünf Prozent (5%) für ein Quartal beträgt oder übersteigt. Diese Kontroll- und Prüfungsrechte gelten für die gesamte Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach Beendigung oder Auslaufen dieser Vereinbarung.

8. Laufzeit und Beendigung.

8.1. Begriff. Diese Vereinbarung bleibt für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach dem Datum des Inkrafttretens in Kraft (die "Anfangslaufzeit") und verlängert sich automatisch um jeweils drei (3) Jahre (die "Verlängerungslaufzeit"), sofern diese Vereinbarung nicht gemäß Abschnitt 8.2 gekündigt wird.

8.2. Beendigung. Jede Partei kann diese Vereinbarung kündigen, wenn die andere Partei diese Vereinbarung wesentlich verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen, nachdem die nicht verletzende Partei die verletzende Partei schriftlich über diese Verletzung informiert hat, behoben ist. Das Datum der Beendigung ist das Datum des Ablaufs der dreißig (30) Tage, wenn eine solche wesentliche Verletzung nicht geheilt wurde. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen kann ASI die Lizenz kündigen und anteilige, im Voraus gezahlte und erstattungsfähige Gebühren mit einer Frist von sechzig (60) Tagen an den Kunden zurückzahlen. Jede Partei kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei: (i) zahlungsunfähig wird oder generell nicht in der Lage ist, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen; (ii) einen Antrag auf freiwilligen oder unfreiwilligen Konkurs stellt oder gestellt hat oder anderweitig freiwillig oder unfreiwillig einem Verfahren nach einem in- oder ausländischen Konkurs- oder Insolvenzrecht unterliegt; (iii) eine Generalabtretung zugunsten seiner Gläubiger vornimmt oder anstrebt; oder (iv) einen Konkursverwalter, Treuhänder, Vormund oder einen ähnlichen Beauftragten beantragt oder bestellt hat, der von einem zuständigen Gericht mit der Übernahme oder dem Verkauf eines wesentlichen Teils seines Eigentums oder Geschäfts beauftragt wurde.

8.3. Wirkung der Beendigung. Bei Beendigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund ist der Kunde verpflichtet, alle Beträge, die er ASI vor dem Datum der Beendigung geschuldet hat, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum der Beendigung zu zahlen, vorausgesetzt, es besteht kein echter Streit zwischen dem Kunden und ASI über erbrachte Dienstleistungen oder geschuldete Beträge. AM TAG DES INKRAFTTRETENS DER KÜNDIGUNG DIESER VEREINBARUNG AUS IRGENDEINEM GRUND ERLISCHT DER DEM KUNDEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG GEWÄHRTE ZUGANG UND DER KUNDE IST NICHT MEHR BERECHTIGT, AUF DIE LIZENZIERTE SOFTWARE ZU IRGENDEINEM ZWECK ZUZUGREIFEN. DER KUNDE STIMMT FERNER ZU, DASS DER ZUGRIFF DES KUNDEN AUF DIE LIZENZIERTE SOFTWARE VON ASI NACH DEM TAG DES INKRAFTTRETENS DER KÜNDIGUNG DIESER VEREINBARUNG OHNE AUTORISIERUNG ERFOLGT. Falls ASI diesen Vertrag aufgrund von Abschnitt 8.2 kündigt, werden alle Gebühren, die fällig geworden wären, wenn der Vertrag bis zum Ablauf der Laufzeit, der Erstlaufzeit oder der Verlängerungslaufzeit in Kraft geblieben wäre, sofort fällig und zahlbar, und der Kunde wird diese Gebühren zusammen mit allen zuvor aufgelaufenen, aber noch nicht bezahlten Gebühren nach Erhalt der entsprechenden Rechnung von ASI bezahlen.

8.4. Zugang zu Software und Diensten. Wenn der Kunde fällige Gebühren gemäß dieser Vereinbarung nicht bezahlt, kann ASI den Zugang des Kunden zur lizenzierten Software nach einer schriftlichen Mitteilung an den Kunden mit einer Frist von fünfzehn (15) Tagen (das "Aussetzungsdatum") aussetzen. Ungeachtet des Rechts von ASI, diesen Vertrag in Übereinstimmung mit diesem Vertrag zu kündigen, hat der Kunde dreißig (30) Tage ab dem Aussetzungsdatum Zeit, den Verstoß zu beheben und ASI alle geschuldeten Beträge zu zahlen, um den Zugang zur lizenzierten Software wiederherzustellen. Wenn der Kunde nach Ablauf der dreißig (30) Tage nicht alle fälligen Gebühren gemäß dieser Vereinbarung bezahlt hat, kann ASI diese Vereinbarung kündigen und alle Kopien der Daten des Kunden innerhalb von neunzig (90) Tagen ab dem Aussetzungsdatum vernichten oder ihre Vernichtung durch den Kunden verlangen.

8.5. Überleben. Ungeachtet der Beendigung dieser Vereinbarung sind die Parteien verpflichtet, jede Bestimmung dieser Vereinbarung zu erfüllen, die eine Erfüllung nach einer solchen Beendigung vorsieht, und eine solche Beendigung hat keine Auswirkungen auf eine Haftung oder sonstige Verpflichtung, die vor einer solchen Beendigung entstanden ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Haftung für Verluste oder Schäden aufgrund einer früheren Verletzung. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass die in den Abschnitten 2.3, 6.2, 7 und 10-13 genannten Rechte und Pflichten die Kündigung oder das Auslaufen dieser Vereinbarung überdauern.

9. Unterstützung. ASI stellt dem Kunden den Service-Support zur Verfügung. Für bestimmte Support- und Schulungsleistungen können zusätzliche Gebühren anfallen, die dem Kunden von ASI in Rechnung gestellt werden.

10. Vertrauliche Informationen und geistiges Eigentum.

10.1. Geistiges Eigentum. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass ASI alleiniger Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte, Titel und Interessen an Ideen, Konzepten, Know-how, Dokumentationen oder Techniken ist, die ASI im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung stellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf lizenzierte Software oder Dokumentationen, und dass kein Eigentumsrecht an der lizenzierten Software oder sonstigem ASI-IP im Rahmen dieses Vertrags auf den Kunden übergeht oder als übergegangen gilt.

10.2. Vertrauliche Informationen. Der Begriff "vertrauliche Informationen" umfasst unter anderem den Quellcode der lizenzierten Software, die zugrundeliegenden Betriebsmethoden und -prozesse, unabhängig davon, ob sie patentiert sind oder nicht, die Dokumentation, Kosten- und Preisinformationen sowie alle anderen Informationen oder Dokumentationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder von denen der Kunde weiß oder wissen müsste, dass sie vertraulich sind. Weder ASI noch ein Drittanbieter oder der Kunde werden vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei verwenden, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich erlaubt oder wurde von der offenlegenden Partei ausdrücklich schriftlich genehmigt. Jede Partei wird die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei mit der gleichen Sorgfalt schützen, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet, jedoch unter keinen Umständen mit weniger als angemessener Sorgfalt. Keine der Parteien darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei an eine andere Person oder Einrichtung als ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater und Rechtsberater weitergeben, die Zugang zu diesen Informationen benötigen, um den Zweck dieser Vereinbarung zu erfüllen. 

10.3. Nichtweitergabe und Nichtverwendung. Keine der Vertragsparteien darf vertrauliche Informationen in irgendeiner Form anderen Personen zur Verfügung stellen als ihren Mitarbeitern, autorisierten Herstellern oder autorisierten Auftragnehmern, deren Arbeitsleistung den Zugang erfordert und die den gleichen Vertraulichkeitsverpflichtungen zugestimmt haben, wie sie in dieser Vereinbarung festgelegt sind. Ungeachtet des Vorstehenden darf der Kunde die vertraulichen Informationen von ASI nicht an Konkurrenten von ASI, einschließlich anderer Personen oder Unternehmen, weitergeben. Der Kunde ergreift geeignete Maßnahmen, um die Vertraulichkeit vertraulicher Informationen zu schützen und sicherzustellen, dass alle Personen, denen Zugang gewährt wird, vertrauliche Informationen nicht offenlegen oder nutzen, es sei denn, dies ist im Rahmen dieser Vereinbarung gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, ASI unverzüglich schriftlich über jede unbefugte Offenlegung oder Nutzung der vertraulichen Informationen zu informieren, sobald er von einer solchen unbefugten Offenlegung oder Nutzung Kenntnis erlangt.

10.4. Rückmeldung. Wenn der Kunde oder einer seiner autorisierten Benutzer, Mitarbeiter oder Auftragnehmer Mitteilungen oder Materialien per Post, E-Mail, Telefon oder auf andere Weise an ASI sendet oder überträgt, in denen Änderungen an der ASI-IP vorgeschlagen oder empfohlen werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf neue Merkmale oder Funktionen in Bezug auf diese, oder Kommentare, Fragen, Vorschläge oder Ähnliches ("Feedback"), steht es ASI frei, dieses Feedback zu verwenden, unabhängig von anderen Verpflichtungen oder Beschränkungen zwischen den Parteien, die dieses Feedback betreffen. Der Kunde tritt hiermit im Namen des Kunden und im Namen seiner autorisierten Benutzer, Mitarbeiter, Auftragnehmer und/oder Vertreter alle Rechte, Titel und Interessen an Ideen, Know-how, Konzepten, Techniken oder anderen geistigen Eigentumsrechten, die im Feedback enthalten sind, an ASI ab, und ASI steht es frei, diese Ideen, Know-how, Konzepte, Techniken oder anderen geistigen Eigentumsrechte, die im Feedback enthalten sind, für jeden beliebigen Zweck zu verwenden, obwohl ASI nicht verpflichtet ist, das Feedback zu verwenden.

10.5. Aggregierte Daten. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung ist ASI berechtigt, die Nutzung der Software durch den Kunden zu überwachen und Daten und Informationen in Bezug auf die Nutzung der Software durch den Kunden zu sammeln und zusammenzustellen, die von ASI in zusammengefasster und anonymisierter Form verwendet werden, einschließlich der Zusammenstellung statistischer und leistungsbezogener Informationen in Bezug auf die Bereitstellung und den Betrieb der Software ("Zusammengefasste Daten"). Im Verhältnis zwischen ASI und dem Kunden gehören alle Rechte, Titel und Anteile an den zusammengefassten Daten sowie alle geistigen Eigentumsrechte daran ausschließlich ASI und verbleiben bei ihr. Der Kunde erkennt an, dass ASI aggregierte Daten auf der Grundlage der in die Software eingegebenen Kundendaten zusammenstellen kann. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ASI (i) zusammengefasste Daten in Übereinstimmung mit geltendem Recht öffentlich zugänglich machen darf und (ii) zusammengefasste Daten in dem Umfang und auf die Art und Weise nutzen darf, wie dies nach geltendem Recht zulässig ist.

11. Entschädigung. Der Kunde hält ASI schadlos und verteidigt ASI nach eigenem Ermessen gegen jegliche Verluste, die sich aus Handlungen ergeben, die auf (i) Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Kunden oder eines autorisierten Benutzers beruhen, damit zusammenhängen oder daraus resultieren; (ii) Nutzung der Lizenzierten Software in einer Weise, die nicht durch diesen Vertrag oder die Dokumentation autorisiert ist; (iii) Verwendung der Lizenzierten Software in Kombination mit Daten, Software, Hardware, Ausrüstung oder Technologie, die nicht von ASI bereitgestellt oder von ASI schriftlich genehmigt wurde; (iv) ungenaue, falsch eingegebene oder anderweitig falsche Daten, die vom Kunden oder auf dessen Anweisung hin bereitgestellt oder in eine Datenbank oder ein System eingegeben wurden; (v) nicht von ASI vorgenommene Änderungen an der Software; (vi) Hosting-Umgebung; oder (vii) Verwendung einer anderen als der aktuellsten Version der Lizenzierten Software oder Dokumentation. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Klage gegen ASI beizulegen, es sei denn, ASI stimmt einer solchen Beilegung schriftlich zu; ferner hat ASI das Recht, sich nach eigenem Ermessen gegen eine solche Klage zu verteidigen oder sich an der Verteidigung durch einen Anwalt ihrer Wahl zu beteiligen, wobei die Ausgaben, Kosten und Gebühren (einschließlich Anwaltsgebühren) jedoch den Entschädigungsverpflichtungen des Kunden gemäß diesem Abschnitt 11 unterliegen.

12. Beschränkungen und Haftungsausschlüsse.

12.1. Ausschluss von Garantien. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN IN DIESER VEREINBARUNG STELLEN ASI UND IHRE VERTRETER, LEITENDEN ANGESTELLTEN, DIREKTOREN, MITARBEITER, NACHFOLGER, ABTRETUNGSEMPFÄNGER UND VERBUNDENEN UNTERNEHMEN DIE LIZENZIERTE SOFTWARE "WIE BESEHEN MIT ALLEN FEHLERN" UND OHNE WEITERE GARANTIEN JEGLICHER ART ZUR VERFÜGUNG. ASI LEHNT HIERMIT ALLE ANDEREN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN IN BEZUG AUF DIE LIZENZIERTE SOFTWARE AB, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, UND LEHNT AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN IN BEZUG AUF EIGENTUM, MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT AB. ASI GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS DIE NUTZUNG DER LIZENZIERTEN SOFTWARE DURCH DEN KUNDEN NICHT BEEINTRÄCHTIGT WIRD, DASS DIE BENUTZERINHALTE VERFÜGBAR SIND, DASS DIE IN DER LIZENZIERTEN SOFTWARE ENTHALTENEN FUNKTIONEN ALLE ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ERFÜLLEN, DASS DIE LIZENZIERTE SOFTWARE FREI VON VIREN IST, DASS DER BETRIEB DER LIZENZIERTEN SOFTWARE UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI IST, DASS MÄNGEL IN DER LIZENZIERTEN SOFTWARE BEHOBEN WERDEN ODER DASS DIE IN DER LIZENZIERTEN SOFTWARE ENTHALTENEN FUNKTIONEN MIT ANDERER SOFTWARE ODER HARDWARE ODER INNERHALB EINES SYSTEMS FUNKTIONIEREN. KEINE MÜNDLICHEN ODER SCHRIFTLICHEN INFORMATIONEN ODER RATSCHLÄGE, DIE VON ASI ODER EINEM AUTORISIERTEN VERTRETER VON ASI ERTEILT WERDEN, BEGRÜNDEN EINE GEWÄHRLEISTUNG. IN EINIGEN GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN ODER DIE EINSCHRÄNKUNG GELTENDER GESETZLICHER RECHTE EINES VERBRAUCHERS NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DER OBIGE AUSSCHLUSS MÖGLICHERWEISE NICHT GILT.

12.2. Beschränkung der Haftung. IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG UND UNABHÄNGIG DAVON, OB EIN RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT, HAFTET KEINE DER PARTEIEN ODER IHRE VERTRETER, LEITENDEN ANGESTELLTEN, DIREKTOREN, MITARBEITER, NACHFOLGER, ABTRETUNGSEMPFÄNGER ODER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN FÜR PERSONENSCHÄDEN ODER ZUFÄLLIGE, BESONDERE, INDIREKTE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER SCHADENSERSATZ MIT STRAFCHARAKTER, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN FÜR GEWINNVERLUSTE, VERLORENE ZEIT, VERLORENE EINSPARUNGEN, DATENVERLUST, BESCHÄDIGTE DATEN, UNGENAUE DATEN, AUSFALL VON TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTEN, VERLUST VERTRAULICHER ODER ANDERER INFORMATIONEN ODER FÜR GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN ODER ANDERE KOMMERZIELLE SCHÄDEN ODER VERLUSTE, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DER LIZENZIERTEN SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN, UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSTHEORIE (UNERLAUBTE HANDLUNG, VERTRAG ODER ANDERWEITIG) UND SELBST DANN, WENN EINE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WORDEN IST. IN EINIGEN GERICHTSBARKEITEN IST DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIESE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT GILT. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON ASI FÜR ALLE SCHÄDEN (AUSSER IN FÄLLEN VON PERSONENSCHÄDEN, DIE NACH GELTENDEM RECHT VORGESCHRIEBEN SIND) DEN BETRAG DER FÜR DEN ZUGANG DES KUNDEN ZUR LIZENZIERTEN SOFTWARE GEZAHLTEN BETRÄGE, DIE ASI IN DEN LETZTEN 12 MONATEN VOR DEM EREIGNIS, DAS DIE HANDLUNG, DEN VERLUST ODER DEN SCHADEN VERURSACHT HAT, ERHALTEN HAT. DIE VORSTEHENDEN EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH DANN, WENN DIE OBEN GENANNTEN RECHTSMITTEL IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLEN. UNGEACHTET DES GEGENTEILS GILT JEGLICHE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG DES KUNDEN NICHT FÜR VERLUSTE, DIE ASI IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERLETZUNG DER GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTE VON ASI AN DER LIZENZIERTEN SOFTWARE, DOKUMENTATION ODER ASI-IP, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER ZIFFERN 2.3, 6.2, 10 oder 13.7 DURCH DEN KUNDEN ENTSTEHEN.

12.3. Schaden für den Kunden. Der Kunde bleibt für die Behebung von Schäden verantwortlich, die an seiner Hosting-Umgebung entstehen oder die Nutzung der lizenzierten Software durch den Kunden unterbrechen, selbst wenn der Kunde feststellt, dass der Code von ASI die Grundlage für solche Schäden war.

13. Sonstiges.

13.1. Geltendes Recht. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Minnesota unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts und ist entsprechend auszulegen. Alle Klagen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder ihrem Gegenstand sind ausschließlich vor den Staats- oder Bundesgerichten des Bundesstaates Minnesota zu erheben und aufrechtzuerhalten.

13.2. Bekanntmachungen. Alle Mitteilungen, Aufforderungen und sonstigen Mitteilungen, die im Rahmen oder aufgrund der Bestimmungen dieses Abkommens zu machen oder zu übermitteln sind, bedürfen der Schriftform und gelten als zugestellt, wenn sie persönlich übergeben, per Fax oder Nachtexpress versandt oder mit der First-Class-Post der Vereinigten Staaten mit vorausbezahltem Rückschein versandt werden. Mitteilungen, Aufforderungen und Mitteilungen an die Parteien werden, sofern nicht schriftlich eine andere Anschrift angegeben ist, an den Hauptgeschäftssitz der anderen Partei gesandt.

13.3. Bindende Wirkung. Diese Vereinbarung und alle ihre Bestimmungen sind für die Parteien und ihre jeweiligen Erben oder gesetzlichen Vertreter, Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger verbindlich und kommen ihnen zugute.

13.4. Auslegung. Wann immer möglich, wird jede Bestimmung dieser Vereinbarung so ausgelegt, dass sie nach geltendem Recht wirksam und gültig ist. Sollte jedoch eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Vereinbarung nach geltendem Recht als verboten oder ungültig angesehen werden, ist diese Bestimmung nur im Umfang des Verbots oder der Ungültigkeit unwirksam, ohne dass der Rest der Bestimmung oder die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig werden.

13.5. Trennbarkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Abkommens als rechtswidrig oder nicht durchsetzbar angesehen werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der rechtmäßigen und durchsetzbaren Bestimmungen dieses Abkommens, die so auszulegen sind, als ob die rechtswidrigen und nicht durchsetzbaren Bestimmungen nicht eingefügt worden wären, es sei denn, die Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit zerstört den zugrunde liegenden Geschäftszweck dieses Abkommens.

13.6. Zuweisung. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nicht ohne die schriftliche Zustimmung von ASI abtreten, vorausgesetzt, dass der Kunde seine Rechte und Pflichten ohne eine solche Zustimmung vollständig an ein Unternehmen abtreten darf, das alle oder im Wesentlichen alle Geschäfte oder Vermögenswerte der Partei, auf die sich diese Vereinbarung bezieht, erwirbt, sei es durch Fusion, Umstrukturierung, Erwerb, Verkauf oder auf andere Weise. ASI kann seine Rechte und Pflichten in vollem Umfang ohne Zustimmung des Kunden an eine andere Partei abtreten.

13.7. Ausfuhrverordnung. Die Lizenzierte Software kann den US-Ausfuhrkontrollgesetzen unterliegen, einschließlich des Export Control Reform Act und der damit verbundenen Vorschriften. Der Kunde darf die Lizenzierte Software weder direkt noch indirekt in Länder exportieren, reexportieren oder freigeben, in die der Export, der Reexport oder die Freigabe gesetzlich verboten ist, oder die Lizenzierte Software von dort aus zugänglich machen. Der Kunde muss alle anwendbaren Gesetze einhalten.

13.8. Rechtsnachfolger und Abtretungen. Diese Vereinbarung ist für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungen verbindlich.

13.9. Verhältnis der Parteien zueinander. Die Beziehung zwischen den Parteien ist die eines unabhängigen Unternehmers. Nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass eine Agentur, eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine andere Form eines gemeinsamen Unternehmens, eines Arbeitsverhältnisses oder eines Treuhandverhältnisses zwischen den Parteien geschaffen wird; und keine Partei ist befugt, für die andere Partei einen Vertrag abzuschließen oder sie in irgendeiner Weise zu binden.

13.10. Keine Drittbegünstigten. Diese Vereinbarung kommt ausschließlich den Vertragsparteien und ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern und zulässigen Abtretungsempfängern zugute, und nichts in dieser Vereinbarung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, zielt darauf ab, einer anderen Person ein gesetzliches oder billiges Recht, einen Vorteil oder ein Rechtsmittel jeglicher Art unter oder aufgrund dieser Vereinbarung zu gewähren.

13.11. Änderung und Modifizierung; Verzicht. Ergänzungen oder Änderungen dieser Vereinbarung sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von jeder Partei unterzeichnet sind. Ein Verzicht einer Partei auf eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung ist nur dann wirksam, wenn er ausdrücklich schriftlich niedergelegt und von der verzichtenden Partei unterzeichnet wurde. Sofern in diesem Abkommen nichts anderes festgelegt ist, kann die Nichtausübung oder verspätete Ausübung von Rechten, Rechtsmitteln, Befugnissen oder Privilegien, die sich aus diesem Abkommen ergeben, nicht als Verzicht auf diese Rechte, Rechtsmittel, Befugnisse oder Privilegien gewertet werden; auch schließt die einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts, Rechtsmittels, einer Befugnis oder eines Privilegs im Rahmen dieses Abkommens keine andere oder weitere Ausübung dieses Rechts oder eines anderen Rechts, Rechtsmittels, einer Befugnis oder eines Privilegs aus.

13.12. Höhere Gewalt. In keinem Fall ist ASI gegenüber dem Kunden haftbar oder verantwortlich, oder es wird davon ausgegangen, dass ASI im Rahmen dieser Vereinbarung in Verzug geraten ist oder diese Vereinbarung verletzt hat, wenn und soweit ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung durch Umstände verursacht wird, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von ASI liegen (ein "Ereignis höherer Gewalt"), einschließlich (i) höherer Gewalt; (ii) Überschwemmung, Feuer, Erdbeben oder Explosion; (iii) Krieg, Invasion, Feindseligkeiten (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt wurde oder nicht), terroristische Drohungen oder Handlungen, Aufruhr oder andere zivile Unruhen; (iv) staatliche Anordnungen, Gesetze oder Maßnahmen; (v) Embargos oder Blockaden, die am oder nach dem Datum dieser Vereinbarung in Kraft sind; (vi) nationaler oder regionaler Notstand; (vii) Streiks, Arbeitsniederlegungen oder Bummelstreiks oder andere industrielle Unruhen; und (viii) Mangel an angemessener Energie oder Transportmöglichkeiten. Jede Vertragspartei kann dieses Abkommen kündigen, wenn ein Ereignis höherer Gewalt im Wesentlichen ununterbrochen für einen Zeitraum von 90 Tagen oder länger andauert. Im Falle eines Ausfalls oder einer Verzögerung, die durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wird, wird ASI den Kunden unter Angabe des Zeitraums, in dem das Ereignis voraussichtlich andauern wird, benachrichtigen und wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Ausfall oder die Verzögerung zu beenden und die Auswirkungen eines solchen Ereignisses höherer Gewalt zu minimieren.

13.13. Gegenstücke. Dieses Abkommen kann in einer oder mehreren Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede einzelne nicht die Unterschriften von mehr als einer Partei zu enthalten braucht, wobei jedoch alle Ausfertigungen zusammen ein und dieselbe Urkunde darstellen.

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